Cyber-Sicherheit ist ein wichtiges Thema für Unternehmen. Das neue Gesetz NIS2 verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen. Sichern Sie Ihre Daten und Systeme, um sich und Ihre Kunden vor Cyber-Angriffen zu schützen! #CyberSecurity #NIS2 #V2Tec #itsicherheit
Lesen Sie den Artikel für weitere Informationen zu NIS2, welche Verpflichtungen damit auf Sie zukommen und wie wir Ihnen dabei helfen können.
Das neue Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme, kurz NIS2, ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten und eine Erweiterung des Netzwerk- und Informationssicherheitsgesetzes (NIS) von 2017. Es soll dazu beitragen, dass Unternehmen und Organisationen in Deutschland besser vor Cyber-Angriffen geschützt sind und im Falle eines Angriffs schneller reagieren können.
Das Gesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Energie- und Wasserversorgung, Gesundheitswesen oder Transportwesen, angemessene Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit zu ergreifen. Es sieht auch die Einrichtung eines nationalen Cyber-Sicherheitsrates und eines Cyber-Sicherheitszentrums vor, um die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren zu verbessern.
Die Unternehmen, die die NIS2-Vorgaben umsetzen müssen, sind Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und digitale Diensteanbieter (DDA). Die KRITIS-Unternehmen sind in neun Sektoren unterteilt, darunter Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit, Finanzen, Verkehr und Telekommunikation. Dabei sind nur Unternehmen ab einer bestimmten Größe und Relevanz für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit von dem Gesetz betroffen. Die digitalen Diensteanbieter hingegen sind alle Unternehmen, die ihre Dienstleistungen online anbieten und eine große Anzahl von Nutzern erreichen, wie z.B. Online-Marktplätze oder Cloud-Computing-Anbieter.
Auch Industrieunternehmen können als Betreiber kritischer Infrastrukturen eingestuft werden, wenn sie eine hohe Bedeutung für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit haben. Zum Beispiel können Produktionsanlagen, die für die Versorgung mit wichtigen Gütern wie Lebensmitteln oder Medikamenten unverzichtbar sind, von dem Gesetz betroffen sein.
Das IT-Sicherheitsgesetz NIS2 wurde am 28. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am darauffolgenden Tag, also dem 29. Juli 2021, in Kraft getreten. Es gibt jedoch Übergangsfristen für die Umsetzung der Anforderungen, die von der jeweiligen Branche und Unternehmensgröße abhängen. Diese Fristen sind im Gesetz festgelegt und betragen in der Regel zwischen 18 und 24 Monaten.
Unternehmen sollten bei der Umsetzung der Vorgaben des NIS2-Gesetzes zunächst eine Risikoanalyse durchführen, um die kritischen Systeme und Dienste zu identifizieren. Anschließend müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementiert werden, um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Hierbei sollten nicht nur die IT-Sicherheitsaspekte, sondern auch die Aspekte der physischen Sicherheit berücksichtigt werden. Eine regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen und ein kontinuierliches Monitoring der Systeme und Dienste sind ebenfalls essentiell. Zudem ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter im Unternehmen für das Thema Cyber-Sicherheit sensibilisiert und geschult werden, um Sicherheitsvorfälle frühzeitig erkennen und melden zu können. Unternehmen sollten sich dabei von einem erfahrenen IT-Sicherheitsdienstleister beraten und unterstützen lassen, um eine reibungslose Umsetzung der Vorgaben des NIS2-Gesetzes zu gewährleisten.
Als IT-Dienstleister können wir anderen Unternehmen dabei helfen, die Anforderungen des NIS2-Gesetzes zu erfüllen. Wir verfügen über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um IT-Systeme zu analysieren, Schwachstellen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit zu ergreifen. Wir können auch Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bedeutung der IT-Sicherheit zu sensibilisieren und ein Bewusstsein für die Risiken von Cyber-Angriffen zu schaffen.